"Anastasia" - unsere neue
Musicalproduktion

       Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2012/13

 

 

Markneukirchen, den 08.08.2011 

Sehr geehrte Eltern,

 

für den Fall, dass Ihrem Kind am 9. März 2012 die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt wird, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 16. März 2012 einen Aufnahmeantrag bei einem Gymnasium Ihrer Wahl zu stellen.

Um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern, laden wir Sie für

  • Dienstag, den 17. Januar 2012, zu einem "Schnuppertag“ an unser Gymnasium ein. Persönliche Einladungen zu diesem Tag ergehen rechtzeitig über die Grundschulen Ihrer Kinder.

Die Entgegennahme der Anmeldeunterlagen erfolgt an unserem Gymnasium vom 12.-16.03.2012
(Mo. - Do. von 07:15 - 16:00 Uhr, Fr. von 07:15 - 13:00 Uhr) im Schulsekretariat.
Anmeldeschluss ist Freitag, der 16.03.2012, 13:00 Uhr.

 

Folgende Dokumente / Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Bildungsempfehlung für das Gymnasium (Original)
  • Aufnahmeantrag (Teil A/B)
  • Passbild für den Bus- bzw. Taxi-Antrag
  • Entscheidung für Ethik oder Religion in der Klassenstufe 5
  • Entscheidung für die Aufnahme in eine Bläserklasse
  • private Telefonnummer für Rückfragen / Notfall-Nummer.

Ein schriftlicher Aufnahmebescheid geht Ihnen am 08.06.2012 zu. Mit diesem Bescheid erhalten Sie auch die Einladung zur ersten Elternversammlung, die voraussichtlich am Montag, dem 02.07.2012, um 18:30 Uhr, im Anschluss an das Schuljahres-Abschlusskonzert der Bläserklassen 5 in der Aula stattfinden wird.

 

Antworten auf Fragen zur Schülerbeförderung sowie Antragsformulare finden Sie hier.

 

Kann die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden, erhalten Sie
diese am 12.07.2012. Einen Antrag auf Aufnahme am Gymnasium müssen Sie dann unmittelbar danach ein-reichen; der entsprechende
 Aufnahmebescheid geht Ihnen am 03.08.2012 zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Norbert Hildebrand

Schulleiter

 

 

     Links zum Thema

     Unser Gymnasium im Überblick

     Schullaufbahnberatung
     Anmeldung am Gymnasium

     Wechsel an weiterführende Schularten

     Schulordnung Grundschule (§ 21, Abs. 1-4)
     Schülerbeförderungssatzung
 

 

 
 

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